Bodenrichtwerte
Im Vollzug des § 196 Baugestzbuch ermitteln die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist immer bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Diese Richtwerte haben keine rechtliche Verbindlichkeit und dienen in erster Linie als Orientierungswerte. Sie bilden jedoch die Grundlage für Zwecke der steuerlichen Einheitsbewertung des Grundbesitzes zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt.
In Bayern werden die Bodenrichtwerte im Zwei-Jahres-Rhythmus zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl festgelegt. Dafür zuständig sind die Gutachterausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte. In unserem Fall das Landratsamd Donau-Ries. Die Ermittlung erfolgt anhand einer beim Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung.
Bei Auskünften zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich daher bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei:
Landratsamt Donau-Ries
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Pflegstraße 2
86609 Donauwörth
Tel.: 0906 74-6008
Hier die uns mitgeteilten Werte vom 01.01.2024 zu Ihrer Information:
Wohnbauflächen mit EK, Euro/m² | gemischte Bauflächen mit EK, Euro/m² | gewerbliche Bauflächen mit EK, Euro/m² | Ackerland im Außenbereich Euro/m² | Grünland im Außenbereich Euro/m² | |
Tapfheim | 168,00 | 173,00 | 10,80 | 5,50 | |
Brachstadt | 130,00 | 10,80 | 5,50 | ||
Erlingshofen | 158,00 | 161,00 | 50,00 | 10,80 | 5,50 |
Donaumünster | 125,00 | 129,00 | 44,00 | ||
Oppertshofen | 124,00 | 130,00 | 10,80 | 5,50 | |
Rettingen | 60,00 | 10,80 | 5,50 |
Bodenrichtwerte Tapfheim 2024 als PDF-Download (bitte klicken)