Kommunales Förderprogramm und Gestaltungshandbuch für private Fassadensanierungen
Gestaltungshandbuch und Kommunales Förderprogramm
Der Erhalt und die Pflege eines einheitlichen Ortsbildes sowie des eigenständigen Charakters des Ortes ist ein vorrangiges Ziel der Ortskernsanierung. Die Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unterstützt werden.
Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Tapfheim ab März 2017 ein Kommunales Förderprogramm zur Durchführung von privaten Sanierungsmaßnahmen im Altortbereich aufgelegt und charakteristische Gebäudeelemente wie Dach und Dachaufbauten, Fassaden und Fenster in einem Gestaltungshandbuch beschrieben. Darin werden positive Anregungen gegeben, wie bestehende Häuser und Höfe so gestaltet werden können, dass die Identität unseres Ortes gesichert und erhalten wird. Auch mögliche barrierefreien Verbesserungen der Eingangsbereiche sind mit aufgenommen.
Bei Einhaltung der beschriebenen Gestaltungsgrundsätze können Hauseigentümer im festgelegten Sanierungsgebiet über das Kommunale Förderprogramm Zuschüsse erhalten. Lassen Sie sich vor Beginn der Maßnahme von der Gemeinde Tapfheim, Fr. Barfüßer (Tel. 09070 966657, E-Mail ), beraten. Grundlage und Voraussetzung zur Förderung bildet die Sanierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde. Sie regelt die Rechte und Pflichten bei der Durchführung.
Das Gestaltungshandbuch mit den wichtigsten Auszügen aus der Richtlinie für das Kommunale Förderprogramm finden Sie weiter unten zum Download.
Sanierungsgebiet und Sanierungssatzung Altorte und Tapfheim Mitte
Private Sanierungsmaßnahmen, die über das Kommunale Förderprogramm bezuschusst werden, werden im Rahmen der Städtebauförderung von der Regierung von Schwaben gefördert. Der Gemeinderat hat 2016 die dafür notwendige förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes in Verbindung mit dem Erlass einer Sanierungssatzung durchgeführt. Das Sanierungsgebiet wurde in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben für die zusammengewachsenen Altortbereiche in Tapfheim, Donaumünster und Erlingshofen sowie für die "Neue Mitte" zwischen den Ortskernen festgelegt.
Was regelt die Satzung?
Die Satzung soll grundsätzlich dazu beitragen, die Ortskerne im Sinne des öffentlichen Interesses und des Allgemeinwohles weiter zu entwickeln. Innerhalb des Sanierungsgebietes hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Der Gesetzgeber möchte damit der Gemeinde die Möglichkeit einräumen, aktiv an der Ortskernentwicklung und dem Sanierungsgeschehen mitzuwirken. Darüber hinaus hat die Gemeinde über die Sanierungssatzung die Möglichkeit, im Rahmen von Genehmigungspflichten das Sanierungsgeschehen aktiv zu beeinflussen.
Welche Vorteile haben Sie als Bürger?
Planen Sie grundlegende Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes, können Sie im Rahmen der Sonderabschreibung eine erhöhte steuerliche Abschreibung beim Finanzamt geltend machen.
Über das Kommunale Förderprogramm können Sie bei Maßnahmen an Ihrem Gebäude und Anwesen Zuschüsse über die Gemeinde erhalten.
Die Satzung sowie einen Übersichtsplan über das betroffene Gebiet finden Sie weiter unten zum Download.
Weitere Förderprogramme
Die Gemeinde informiert gerne über die weiteren gemeindlichen Förderprogramme Hausbaumprojekt, Altortbelebung und Förderung von Versickerungsanlagen zur Reduzierung von Dachflächenwasser.
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