5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Tapfheim"
a) Aufstellungsbeschluss: Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
a) Der Gemeinderat Tapfheim hat am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tapfheim“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bereich der 5. Flächennutzungsplanänderung entspricht dabei in Lage und Größe dem Geltungsbereich des parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Die Flächennutzungsplanänderung ist erforderlich, da die bisherige Flächennutzungsplanung im betreffenden Bereich „Landwirtschaft mit besonderer ökologischer und landschaftsgestalterischer Funktion, Fläche mit Nutzungsempfehlung „Anwendung erosionsvermeidender Maßnahmen auf Hanglagen“ zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit sowie Tabuflächen für Erstauf-forstung“ vorsieht und somit die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Solarpark“ mit dazugehörigen Grünflächen nicht aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans entwickelt werden kann.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbez. Bebauungsplanes „Solarpark Tapfheim“ im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgenommen.
b) In der Sitzung vom 22.10.2024 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 22.10.2024 ist hierzu in der Zeit vom
11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024
auf dieser Seite weiter unten zur Ansicht herunterladbar. Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an ), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht-mäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwen-dungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Tapfheim, den 30.10.2024
Marcus Späth
1. Bürgermeister