Bericht zur Sitzung des Gemeinderats vom 23.07.2024
Bebauungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan "Dillinger Straße 48" - Teilaufhebung
Nach der erfolgten 2. Auslage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die eingegangene Stellungnahme abgewogen. Anschließend wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Somit ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Tapfheim (Erschließungsbeitragssatzung)
Die bestehende Satzung war nicht mehr aktuell, da sich zwischenzeitlich einige Rechtsgrundlagen geändert haben. Es wurde eine neue Satzung erlassen (Satzungstext siehe hier).
Resolution anlässlich des Hochwasserereignisses Mai/Juni 2024
Am 09.07.2024 hat die IG Rettingen dem Gemeinderat die Historie zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Rettingen und die Chronologie des Hochwassers im Juni 2024 aus ihrer Sicht ausführlich geschildert. Die IG Rettingen bat um die Unterstützung der Gemeinde Tapfheim, durch politischen Druck zu erreichen, dass die Ereignisse wie Anfang Juni nicht die Regel werden dürfen. Die Gemeinde Tapfheim hat durch Beschluss eine Resolution verabschiedet, die an die zuständigen Behörden verschickt wurde. Die Hauptpunkte daraus sind folgende Forderungen:
Zeitnahe Erläuterung der Daten und Zusammenhänge für das Ausleiten des Riedstroms durch das Landratsamt Donau-Ries und das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth für den Gemeinderat und die Bürger der Gemeinde Tapfheim
Unterhalt der Staustufen laut Bescheid
Regelmäßiger Unterhalt und Erhöhung auf das Niveau von HQ100 + 15 % Klimazuschlag von Dämmen/Deichen
Sofortige Ertüchtigung des Ringdeichs von Rettingen auf das Niveau von HQ100 + 15 % Klimazuschlag
Sofortige Erlaubnis zur Durchführung von Einzelobjektschutzmaßnahmen in Rettingen und den Schwaigen
Prüfung der praktischen Nutzbarkeit und Einbeziehung in Planungen von Mobildeichen
100 % Entschädigung der Ernteausfälle der Landwirte
Übernahme sämtlicher Kosten, die den Anwohnern und der Gemeinde Tapfheim entstanden sind (Feuerwehr, Schäden an Straßen/Wegen/ Gewässern/Brücken)
Verbindliche Regelungen für künftige Entschädigungen zu 100 %, da durch den Klimawandel eine Häufung solcher Ereignisse zu erwarten sind
Natürlicher Rückhalt durch naturnahen Hochwasserschutz und Wiederherstellung von natürlichen Überflutungsgebieten
Bei der Umsetzung von Maßnahmen an Gewässern III. Ordnung durch die Gemeinden: Entbürokratisierung, Unterstützung beim Grunderwerb, höhere finanzielle Förderung
Sanierung der Wasserversorgung Rettingen
Der Auftrag für die Durchführung der Baumaßnahme wurde an die Fa. Max Wild GmbH, Berkheim vergeben.
Platzgestaltung und Herstellung eines Gehwegs in der Prinz-Eugen-Straße in Brachstadt
Der Auftrag wurde an die Fa. Thannhauser, Fremdingen vergeben.