Behandlung von Poolwasser und Wasser aus Schwimmbecken
Durch das Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 Abs. 1 WHG) wird das Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser eingestuft. In diesem Zusammenhang weisen wir zu Beginn der Badesaison darauf hin, dass auch das in privaten Schwimmbecken und privaten Pools eingesetzte Wasser durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird, zum Beispiel durch Chemikalien, Sonnencreme, Haare oder Laub. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist zwingend über die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation vorzunehmen, das Wasser darf nicht im Garten vergossen werden. Die Einleitung in das gemeindliche Abwassernetz unterliegt der üblichen Gebührenpflicht.
Die Befüllung von Pools und Schwimmbecken über die Garten- bzw. Zweitwasserzähler ist untersagt, da diese nur für die Bewässerung des Gartens verwendet werden dürfen.
Sehr gerne kann für das Befüllen Ihres Pools ein Standrohr von der Bayerischen Rieswasserversorgung verwendet werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an Herrn Raab, Telefon: 09081 2102115.