Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 für die Gemeinde Tapfheim
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Landratsamtes Donau-Ries hat mit Schreiben vom 06.06.2024 die zum Stichtag 01.01.2024 festgesetzten Bodenrichtwerte mitgeteilt.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die in gewissen Merkmalen übereinstimmen. Sie haben grundsätzlich keine bindende Wirkung und dienen in erster Linie als Orientierungsdaten.
Folgende Bodenrichtwerte wurden für die Gemeinde Tapfheim zum 01.01.2024 festgesetzt:
Die ausführliche Liste und die dazugehörigen Karten mit den jeweiligen Gebieten können weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden und liegen in der Zeit vom 14.06.2024 bis 14.07.2024 in der Gemeindeverwaltung, EG Zimmer 4 öffentlich aus. Sie können von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Tel.Nr. 0906 746008.