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Teilaufhebung des Bebauungsplanes Vorhaben- und Erschließungsplan „Dillinger Straße 48“

28. 02. 2024

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

a)
Der Gemeinderat Tapfheim hat am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Teilaufhebung des Bebauungs-planes Vorhaben- und Erschließungsplan „Dillinger Straße 48“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst die Fl.Nr. 2925/9 Gemarkung Tapfheim. Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen (Maßstab 1 : 10.000).

 Dillinger Straße 48 - 2024 

Anlass/Ziel der Planung
Der Bereich der Teilaufhebung (Fl.Nr. 2925/9 Gemarkung Tapfheim) ist bereits bebaut. Allerdings entsprechen die bestehenden Festsetzungen für diesen Bereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen an das heutige Bauen und eine zweckorientierte Grundstücksnutzung. Städtebauliche Gründe für ein Aufrecht-erhalten des Bebauungsplanes im betreffenden Bereich liegen nicht mehr vor.
Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist nicht notwendig, da die Fläche durch die bereits erfolgte Umsetzung des Bebauungsplanes heute derart vorgeprägt ist, dass §34 BauGB für eine Beurteilung von Vorhaben im Bereich der vorhandenen Bebauung herangezogen werden kann.
Insofern erscheint es zweckmäßig, den Bebauungsplan aufzuheben und den betreffenden Bereich nach § 34 BauGB als Innenbereich zu beurteilen.

 

b)
In seiner Sitzung am 27.02.2024 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf der Bebauungsplan-Teilaufhebung zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gem. § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen. Der Vorentwurf der Teilaufhebung in der Fassung vom 27.02.2024 ist hierzu in der Zeit vom

 

04.03.2024 bis einschließlich 16.04.2024

 

weiter unten online einsehbar. Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Tapfheim, Zimmer Nr. 3, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.


Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an ), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Tapfheim, den 28.02.2024
 

Marcus Späth

1. Bürgermeister    

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

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