Bericht zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.02.2024
Sachstand verschiedene Projekte
Brückensanierungen 2024
Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch das Büro Eibl versandt. Die Vergabebeschlüsse können in den Sitzungen im März gefasst werden. Als Fertigstellungs-termin wurde Ende Oktober festgelegt.
Zusambrücke
Bürgermeister Späth berichtete vom Sachstand zum Neubau der Zusambrücke. In den letzten Monaten wurde abgeklärt, ob die Brücke um einen 3 m breiten Radweg verbreitert werden soll. Dies wäre förderfähig mit der Konsequenz, dass innerhalb von 10 Jahren ein kompletter Radweg zwischen Heißesheim und Rettingen gebaut werden müsste. Die Gemeinde Mertingen als vom Radweg hauptbetroffene Gemeinde wollte dies mit den Grundstückseigentümern und den Fachbehörden abklären. Bürgermeister Späth stellte dazu ein Gespräch Ende Februar mit Bürgermeister Meggle in Aussicht.
Regenrückhaltebecken am Böllenbach
Das Büro Eibl wird auf Basis der zur Verfügung stehenden Flächen ein Konzept aufstellen und parallel mit dem Wasserwirtschaftsamt abklären.
Kanalbauarbeiten in der Schweizerstraße und Eichendorffstraße
Die Fa. Thannhauser hat am 07.02.2024 mit den Arbeiten für einen Kanalhausanschluss begonnen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich eine Woche. Der entsprechende Abschnitt der Schweizerstraße vor Haus-Nr. 11 wurde gesperrt. Im Anschluss an diese Arbeiten wird die Fa. Thannhauser die Verlängerung des Hauptkanals in der Eichendorffstraße mit der Herstellung eines Hausanschlusses vornehmen.
Baumfällungen in der Reichenbachstraße
Einige Pappeln waren in morschem Zustand und mussten wegen Gefahr in Verzug entnommen werden. Im Herbst soll weiter durchforstet und geschädigte Bäume entfernt werden.
Bauanträge
Der eingereichte Bauantrag wurde abgelehnt.
Bebauungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan "Dillinger Straße 48" - Teilaufhebung
Die Forderung des Landratsamtes Donau-Ries zur Herausnahme des Grundstücks aus dem Bebauungsplan Dillinger Straße 48 muss vollzogen werden. Das Planungsbüro Godts wurde mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt. Der Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde als Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.
Neugestaltung An der Kessel Donaumünster/ Erlingshofen - Vergabe Ersatzpflanzungen nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
Entsprechend der Empfehlungen eines durchgeführten Baumgutachtens wurden die Bäume im Bauabschnitt 1 der vorgesehenen Neugestaltung entlang der Kessel gefällt. Die Fällung der Bäume wurde im Vorfeld ausführlich mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Donau-Ries abgeklärt. Die Untere Naturschutzbehörde stimmte aufgrund des schlechten Gesamtzustands der Entnahme der Bäume und den vorgesehenen umfangreichen Neupflanzungen zu. Auf ihre Anregung hin wird auch eine Aufwertung an der gegenüberliegenden südlichen Kesselböschung durch die Pflanzung von Weidensteckhölzern und Roterlen-sämlingen vorgenommen. Die Arbeiten wurden ausgeschrieben, das Ergebnis lag zur Sitzung noch nicht vor. Um die zügige Umsetzung der Arbeiten einplanen zu können, wurde als Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat die Vergabe des Auftrags an den wirtschaftlichsten Bieter gefasst. Im Herbst werden im Rahmen der Neugestaltung weitere Aufwertungs-maßnahmen und die Pflanzung von weiteren Büschen, Hecken und Bäumen erfolgen.
HBV-Heim Erlingshofen
Die im Zuge der Neugestaltung an der Kessel erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am HBV-Heim wurden diskutiert. Die Errichtung einer PV-Anlage soll geprüft werden.
Sanierung der Feldwege nördlich Baugebiet Bösenhaufeld - Aufnahme der Maßnahme in den Haushalt 2024 und Grundsatzbeschluss als Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat über Kostenbeteiligung
Die Feldwege nördlich des Baugebiets Bösenhaufeld befinden sich in einem schlechten Zustand und sollen saniert werden. Dieser Bereich wurde im Konzept zum Sturzflutrisikomanagement weiter als Gebiet mit dem größten Risikopotenzial bei Starkregen im ganzen Gemeindegebiet identifiziert. Neben dem Bau eines Regenrückhaltebeckens am Böllenbach werden im Konzept auch Maßnahmen an den Feldwegen vorgeschlagen. Beides soll verbunden werden und die Feldwege durch das Verlegen des Gefälles nach Norden zum Rückhalt von Sturzfluten entsprechend saniert werden.
In diesem Zusammenhang erläuterte Bürgermeister Späth die gesetzlich gegebene Möglichkeit, die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden, an den Kosten zu beteiligen. Dies wurde in der Gemeinde Tapfheim sowie auch in umliegenden Gemeinden jedoch noch nie praktiziert. Bei der vor kurzem durchgeführten überörtlichen Rechnungsprüfung durch das Landratsamt Donau-Ries wurde auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Bau- und Umweltausschuss hat einen Grundsatzbeschluss als Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst, nach dem die Kosten weiterhin von der Gemeinde getragen werden. Die Feldwege im Bösenhaufeld werden 2024 saniert.
Beschaffung einer Badeinsel für den Badesee Tapfheim
Die Betoninsel, die momentan im Badesee verankert ist, weist Risse und Abplatzungen auf und wird aufgrund des Verletzungsrisikos entfernt. Als Ersatz wird bei der Fa. Duwe in gleicher Machart wie der neue Steg mit Plattform eine Badeinsel in der Größe von 3m x 3m mit einer Leiter als Ausstiegshilfe beschafft. Der Badesee wird damit weiter aufgewertet.
Bau einer Fußgängerunterführung am Bahnhof Tapfheim - Auftragsvergabe vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen CEF1, CEF3, V1 sowie CEF2
Vor Beginn der Baumaßnahme 2025 müssen in festgelegten Zeiträumen 2024 sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, damit die Ersatzlebensräume für Reptilien, Haselmäuse und Vögel bei Baubeginn zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Aufträge wurden vergeben.
OGTS-Erweiterung
Bürgermeister Späth berichtete von den Arbeiten an der Machbarkeitsstudie und der Schadstoffuntersuchung, deren Gesamtergebnis im März vorliegen soll. Weiter gab er die von der Verwaltung eingeholten Angebote von Rechtsanwaltskanzleien und Betreuungsbüros für die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen bekannt, die zwischen 44.000 € und 49.000 € liegen. Die Vergabe soll erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erfolgen.