Wasser- und Kanalverbrauchsgebühren
07. 02. 2024
Die Abrechnung der Wasser- und Verbrauchsgebühren erfolgte in den letzten Tagen, eine Vorauszahlung ist somit im Februar nicht fällig.
Die Zahlungen sind gemäß Fälligkeit der Abrechnungsbescheide zu leisten, bei einer erteilten Einzugsermächtigung erfolgt gemäß den Bescheiden die jeweilige Abbuchung.
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