Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Die Gemeinde Tapfheim erinnert an die Pflicht des Zurückschneides von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Besonders in den Wohngebieten behindern die in den Gehsteig- und Fahrbahnbereich hineingewachsenen Anpflanzungen den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen werden dadurch auch Sichträume eingeengt. Die betroffenen Grundstücksbesitzer werden deshalb auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach Anpflanzungen zu beseitigen sind, soweit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Die lichte Höhe, innerhalb derer Verkehrsräume von allen Hindernissen freizuhalten sind, beträgt für Geh- und Radwege 2,50 m und für die Fahrbahn 4,50 m. Überprüfen Sie bitte, nicht zuletzt auch aus haftungsrechtlichen Gründen, Ihre Anpflanzungen und schneiden Sie diese auf die Grundstücksgrenze zurück, damit eine ungehinderte Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes möglich ist.
Große Rückschnitte, wie z.B. das auf Stock setzen, sind nur noch bis 29.02. gesetzlich erlaubt. Geringfügige Pflegeschnitte dürfen das ganze Jahr über ausgeführt werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!