Satzung für die öffentl. Entwässerungs-anlage der Gemeinde Tapfheim (Entwässerungssatzung – EWS -) (3. Änderungssatzung)
Beschluss des Gemeinderates: 12.12.2023
Ausfertigungsdatum: 13.12.2023
Bekanntmachung Amtsblatt: 14.12.2023 – Nr. 45
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO), sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Tapfheim, nachfolgend „Gemeinde“ genannt, folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Tapfheim vom 20.07.2012:
§ 1 Änderung
Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Tapfheim wird wie folgt geändert:
§ 17 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tapfheim, den 13.12.2023
Marcus Späth
1. Bürgermeister