Digitales Bauantragsverfahren - Ab dem 01.01.2024 müssen die meisten Bauanträge beim Landratsamt Donau-Ries eingereicht werden
Es besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital einzureichen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Jahr 2021 und der Erlass der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV). Daneben bleibt es aber auch weiterhin möglich, Anträge und Unterlagen analog in Papierform einzureichen. Es besteht also keine Pflicht zur digitalen Antragstellung.
Die digitale Einreichung von Anträgen und Unterlagen kann nur durch eine sich authentifizierende Person, in der Regel dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, erfolgen. Eine Einreichung digitaler Dokumente (z. B. als PDF-Dokumente) per E-Mail an das Landratsamt Donau-Ries stellt keine wirksame Antragstellung dar. Die Gemeinde wird dann vom Landratsamt über den jeweilig eingereichten Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten.
Der Vorteil einer Einreichung der Anträge und Unterlagen beim Landratsamt ist: Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsprüfung bzw. -bearbeitung zu beginnen.
Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Bei der Gemeinde dürfen demnach nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:
Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
Anzeigen zur Beseitigung
genehmigungsfreie Abgrabungen
Auch wenn Anträge und Unterlagen überwiegend direkt beim Landratsamt einzureichen sind, bleibt es aber weiterhin sinnvoll, vor Einreichen eines Antrags mit der jeweiligen Gemeinde Rücksprache zu nehmen (z. B. zu Fragen der Erschließung, der notwendigen Stellplätze oder wegen erforderlicher Unterlagen), um das Verfahren zu beschleunigen und unnötige Nachforderungen zu vermeiden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde empfiehlt sich sowohl im digitalen wie auch im analogen Verfahren. Denn die Gemeinde hat weiterhin über das Erteilen des Einvernehmens zu den gestellten Anträgen zu entscheiden.
Für Rückfragen hierzu steht Ihnen Frau Gröbl vom gemeindlichen Bauamt gerne zur Verfügung (Tel. 09070 966644; ).