Fälligkeiten der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren sowie Hundesteuer
08. 11. 2023
Am 15.11.2023 sind zur Zahlung fällig:
die 4. VZ-Rate der Grundsteuer A und B
die 4. VZ-Rate der Gewerbesteuer
die 3. VZ-Rate der VBR-Gebühren
Hundesteuer
Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.
Gemeindekasse
Weitere Informationen: