Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbau-beitrages zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Pa
Beschluss des Gemeinderates: 24.10.2023
Genehmigung des LRA: genehmigungsfrei
Ausfertigungsdatum: 25.10.2023
Bekanntmachung Amtsblatt: 26.10.2023, Nr. 38
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796. BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2,3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung:
§ 1 Aufhebung einer Satzung
Die Satzung der Gemeinde Tapfheim über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 23.12.2003 wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.11.2023 in Kraft.
Tapfheim, den 25.10.2023
Marcus Späth
1. Bürgermeister