Aus gegebenem Anlass: Säuberung der Straßeneinlaufschächte (Gullys)
Die Gemeinde Tapfheim weist darauf hin, dass aufgrund der Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und Gehbahnen die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Gehwege oder, wenn diese nicht vorhanden sind, Straßenflächen entlang des Grundstücks regelmäßig zu reinigen (verordnungsmäßig von dieser Pflicht ausgenommen sind die Anlieger der B16 und der Staatsstraße 2221). Dazu gehört ebenfalls den Grasbewuchs in Wasserrinnen und an Bordsteinen zu entfernen und insbesondere die Straßeneinlaufschächte (Gullys) zu reinigen, so dass das Wasser ungehindert ablaufen und somit Überschwemmungen entgegengewirkt werden kann.
Das starke Unwetter der letzten Woche hat die Wichtigkeit dieser Arbeiten wieder deutlich gemacht. Wir bitten darum Ihr Augenmerk weiter darauf zu legen und die Einlaufschächte zu kontrollieren. Insbesondere nach Unwettern, die starke Verschmutzungen mit sich bringen und später auch im Herbst.
Dies gilt auch für Eigentümer von bisher nicht bebauten bzw. nicht bewohnten Grundstücken.