Information zum Thema Rasenmähen
Nachdem nun die Gartensaison wieder beginnt, bitten wir Sie im Interesse einer guten Nachbarschaft folgendes zu beachten: Motorgetriebene Rasenmäher dürfen grundsätzlich nach 20 Uhr und vor 7 Uhr nicht betrieben werden. Wir bitten Sie, diese Regelung auch bei sogenannten lärmarmen Rasenmähern einzuhalten. Selbstverständlich ist, dass motorbetriebene Rasenmäher grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen benutzt werden dürfen. Ruhestörende Garten- und Hausarbeiten sollten in der Mittagszeit (12 - 14 Uhr) generell unterbleiben.
Nachdem vermehrt Beschwerden an die Gemeindeverwaltung herangetragen wurden, wird dringend um Beachtung der Ruhezeiten gebeten.