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Neuvergabe von Grundstücks-Pachten

14. 06. 2023

Die Gemeinde Tapfheim schreibt folgende Acker- und Grünlandflächen zur Verpachtung aus:  

 

Gemarkung Oppertshofen

 

Fl.-Nr.

Fläche/qm

Bezeichnung

144

1.971

Ried

Hiervon sind 1.794 qm Grünland und 177 qm Ackerland.

 

Gemarkung Erlingshofen

 

Fl.-Nr.

Fläche/qm

Bezeichnung

 

731

12.012

Osterfeld

 

Ackerland

 

 

 

 

 

637

5.996

Märzenfeld

 

Hiervon sind 5.146 qm Grünland und 850 qm Gehölz.

 

 

}

 

 

412
744

ca. 2.900 (Teilfl.)

Nähe Bahn

Ackerland

 

 

 

 

 

279

599

Nähe Dillinger Str.

 

Grünland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemarkung Brachstadt

 

Fl.-Nr.

Fläche/qm

Bezeichnung

1389

9.443

Kapellenfeld

Hiervon sind 8.461 qm Ackerland und 982 qm Grünland.

 

Ausgeschrieben werden Pachtflächen, die mit einem Pachtzins (Pachtverträge) vergeben werden.

Die Bewerbungen sind für jedes Flurstück separat, in einem verschlossenen Umschlag an die

 

Gemeinde Tapfheim

- Ausschreibung Pacht -

Ulmer Straße 66

86660 Tapfheim

 

zu richten oder können auch persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten abgegeben, sowie in einen der Hausbriefkästen eingeworfen werden.

 

Letzter Abgabetermin: Montag, 10.07.2023, 12:00 Uhr

 

Bitte geben Sie Ihre Bewerbung als endgültigen Endpreis ab und nicht als xxx,xx €/ha oder dergleichen. Zu spät eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Flächen werden an den Meistbietenden vergeben, wobei ein Bieter nur den Zuschlag für zwei Flächen erhalten wird.

 

Die Öffnung der Bewerbungen findet statt am:

 

Dienstag, 11.07.2023, 18:30 Uhr

im Rathaus – kleiner Sitzungssaal

 

 

 

Beschreibung, Pachtbedingungen und Lagepläne

 

Gegenstand des Pachtvertrages

Verpachtet wird folgendes Grundstück:

 

Gemarkung  /  Fl.-Nr.  /  Art, Bezeichnung, Lage  /  Größe: ha, ar, qm  /  Beginn Pachtverhälntis 

Oppertshofen  /  144  /  Grünland  /  1.971 qm   /  01.01.2024

oder

Erlingshofen  /  731  /  Streuobstwiese  /  12.012 qm  /  01.10.2023

oder

Erlingshofen  /  637  /  Streuobstwiese  /  5.996 qm  /  01.10.2023

oder

Erlingshofen  / 412+744 (Teilfl.)  /  Ackerland  /  ca. 2.900 qm  /  01.10.2023

oder

Erlingshofen  /  279  /  Grünland  /  599 qm  /  01.10.2023

oder

Brachstadt  /  1389  /  Ackerland  /  9.443 qm  /  01.10.2023

 

Nicht mitverpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bruchsteinen, Kalk, Gips, Ton, Lehm, Sand, Mergel, Kies, Torf und ähnlichen Bestandteilen.

 

Pachtzeit

Der Pachtvertrag wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Pachtzeit beginnt mit dem 01.10.2023 bzw. 01.01.2024 und endet am 30.09.2024 bzw. 31.12.2024. Wenn dieser nicht von einem der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf der Frist gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr.

 

Pachtzins

Der Pachtzins ist jeweils im Ganzen nach dem Ablauf eines Pachtjahres fällig und ohne besondere Aufforderung an den Verpächter fristgerecht zu entrichten. Bei Zahlungsverzug kann der Verpächter Verzugszinsen, vom Fälligkeitstag ab, in Höhe der gesetzlich festgesetzten Zinsen berechnen. Das Recht des Verpächters den Pachtvertrag bei Zahlungsverzug nach vergeblicher Mahnung fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Mehrere Pächter haften als Gesamtschuldner.

 

Gewährleistung

Das Grundstück wird ohne Gewähr für Größe und Ertrag verpachtet. Abweichungen von der verpachteten Grundstücksgröße von mehr als 5 v.H. berechtigen den benachteiligten Vertragspartner eine dem Wert der Abweichung entsprechende Minderung bzw. Erhöhung des Pachtpreises zu verlangen.

 

Öffentliche Beiträge

Die auf dem Grundstück ruhenden Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und landwirtschaftlichen Berufsvertretung sind vom Pächter zu tragen. Der Pächter hat die Meldung an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft selbst vorzunehmen.

 

Nutzungsvereinbarungen

  1. Das Grundstück muss vom Pächter wie üblich gepflegt und in gutem Zustand erhalten werden.

  2. Veränderungen in der wirtschaftlichen Bestimmung des verpachteten Grundstücks, die auf die Art der Bewirtschaftung über die Pachtzeit hinaus von Einfluss sind, darf der Pächter nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verpächters vornehmen.

  3. Der Pächter haftet für eine etwa entstehende Verschlechterung des Grundstücks, die auf mangelhafte Bewirtschaftung oder eine Unterlassung der gewöhnlichen Ausbesserungen zurückzuführen ist.

  4. Auftretende Mängel oder Gefahren, die die Beschaffenheit des Grundstücks gefährden können, sind dem Verpächter unverzüglich anzuzeigen.

  5. Soweit das Grundstück mit Obstbäumen bepflanzt ist, ist es mit dem Obstertrag verpachtet. Obstbäume sind auf dem Grundstück zu belassen und dürfen nicht ohne Erlaubnis des Verpächters entfernt werden.

  6. Für die Erhaltung der Grenzzeichen, Wege, Gräben usw. hat der Pächter zu sorgen und Übergriffe von Nachbarn dem Verpächter rechtzeitig anzuzeigen; die gewöhnlichen Ausbesserungen hat der Pächter auf seine Kosten zu bewirken. Bäume, Sträucher und Hecken die sich auf dem Grundstück befinden, müssen erhalten bleiben.

  7. Unterpacht oder Überlassung des gepachteten Grundstücks an Dritte zur Bewirtschaftung oder Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verpächters möglich. Der Pächter haftet in jedem Fall für ein Verschulden desjenigen, dem er die Nutzung überlassen hat.

  8. Die Ausbringung von Fremdklärschlamm ist untersagt. Der Ausbringung von Klärschlamm aus der gemeindeeigenen Kläranlage Erlingshofen kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zugestimmt werden.

 

Rückgabe nach Ablauf der Pachtzeit

Der Pächter ist verpflichtet, das Grundstück nach Beendigung der Pachtzeit in dem Zustand zurückzugeben, der sich bei einer während der Pachtzeit bis zur Rückgewähr fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung ergibt. Dies gilt auch hinsichtlich der Bestellung und der Offenlegung der Grenzzeichen zum Vertragsende.

 

Vorzeitige Kündigung

Der Verpächter kann, außer in den gesetzlich bestimmten Fällen, den Pachtvertrag fristlos und entschädigungslos kündigen und über das Grundstück anderweitig verfügen, wenn

a)  der Pachtzins nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entrichtet wird oder der Pächter seinen sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;

b)  der Verpächter das verpachtete Grundstück ganz oder teilweise selbst benötigt oder an Dritte veräußert, der über die Pachtgründe anderweitig verfügen will.

Im Fall des Buchstaben b) wird die Entschädigung nach § 596a BGB geregelt. Das Pachtverhältnis kann vom Pächter während der festgelegten Pachtdauer nicht gekündigt werden; es sei denn, dass schwerwiegende Gründe (Tod, Aufgabe der Landwirtschaft usw.) geltend gemacht werden können.

 

Feststellung von Schäden

Für die Feststellung von Schäden und Mängeln erkennen beide Parteien das Gutachten eines Sachverständigen der Landwirtschaftsbehörde als für sich rechtsverbindlich an.

 

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nördlingen zuständig

 

Sonstige Vereinbarungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Soweit sie nach Abschluss dieses Vertrages getroffen werden, bilden diese Vereinbarungen einen Bestandteil dieses Vertrages.

 

Zusatz – Gentechnik

Der Pächter verzichtet bei der Bewirtschaftung des Grundstücks auf die Anwendung von Gentechnik.

 

 

Lagepläne

 

Fl.-Nr. 144, Oppertshofen, 1.971 m²

144 Opp

 

Fl.-Nr. 731, Erlingshofen, 12.012 m²

731 Erl

 

Fl.-Nr. 637, Erlingshofen, 5.996 m²

637 Erl

 

Fl.-Nr. 412 + 744 (Teilflächen), Erlingshofen, ca. 2.900 m²

412 Erl

 

Fl.-Nr. 279, Erlingshofen, 599 m²

279 Erl

 

Fl.-Nr. 1389, Brachstadt, 9.443 m²

1380 Bra

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr