Sonnenaufgang Donau | zur StartseiteOrtseingang Erlingshofen | zur StartseiteLuftbild Tapfheim | zur StartseiteLuftbild Donaumünster-Erlingshofen | zur StartseiteBrachstadt | zur StartseiteRathaus Front | zur StartseiteKindergarten | zur StartseiteSee | zur StartseiteOppertshofen | zur StartseiteLuftbild Brachstadt | zur StartseiteRathaus 2 | zur StartseiteLuftbild Oppertshofen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Behandlung von Poolwasser und Wasser aus Schwimmbecken

14. 06. 2023

Durch das Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 Abs. 1 WHG) wird das Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser eingestuft. In diesem Zusammenhang weisen wir zu Beginn der Badesaison darauf hin, dass auch das in Schwimmbecken und Pools eingesetzte Wasser durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird, zum Beispiel durch Chemikalien, Sonnencreme, Haare oder Laub. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist zwingend über die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation vorzunehmen, das Wasser darf nicht im Garten vergossen werden. Die Einleitung in das gemeindliche Abwassernetz unterliegt der üblichen Gebührenpflicht.

 

Die Befüllung von Pools und Schwimmbecken über die Garten- bzw. Zweitwasserzähler ist untersagt, da diese nur für die Bewässerung des Gartens verwendet werden dürfen.

 

Sehr gerne kann für das Befüllen Ihres Pools ein Standrohr von der Bayerischen Rieswasserversorgung verwendet werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an Herrn Raab, Telefon: 09081 2102115.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr