Reinhalten von Straßen und Gehwegen, Säuberung der Straßeneinlaufschächte (Gullys) sowie Pflege von unbebauten Grundstücken
Die Gemeinde Tapfheim weist darauf hin, dass aufgrund der Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und Gehbahnen die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Gehwege oder, wenn diese nicht vorhanden sind, Straßenflächen entlang des Grundstücks regelmäßig zu reinigen. Dazu gehört ebenfalls den Grasbewuchs in Wasserrinnen und an Bordsteinen zu entfernen und die Straßeneinlaufschächte (Gulllys) zu reinigen, so dass das Wasser ungehindert ablaufen kann.
Für Eigentümer von unbebauten Grundstücken gelten die gleichen Regelungen. Zudem wird hier darauf hingewiesen, dass ein Grasbewuchs in regelmäßigen Abständen gemäht werden muss.