Schöffenwahl 2023 - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Tapfheim für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Nördlingen.
Der ermächtigte Finanz- und Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tapfheim hat in der Sitzung am 18.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Nördlingen gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungs-gesetz (GVG) in der Zeit vom 24. bis 28. April 2023 zu Jedermanns Einsicht im Rathaus Tapfheim, Zimmer 2, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim aus (Montag - Mittwoch und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr).
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Tapfheim, 19.04.2023
Späth
1. Bürgermeister