Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen
Wenigstens einmal im Jahr (möglichst nach dem Ende des Frostwetters) sollten Sie an Ihren Grabstätten die Standfestigkeit der Grabsteine überprüfen.
Entsprechend der geltenden Friedhofssatzung haben die Grabnutzungsberechtigten die Verpflichtung zur Unterhaltung der Grabstätte. Dazu gehört auch, dass das Grabmal in einem guten und verkehrssicheren Zustand ist, da im Schadensfall der Nutzungsberechtigte mit Ersatzansprüchen rechnen muss. Da ein umstürzender Grabstein schwere körperliche Schäden verursachen kann, wäre es unverantwortlich einen Grabstein, bei dem auch nur ein geringer Anschein auf seine Instabilität hinweist, länger als unbedingt notwendig stehen zu lassen.
Die Gemeinde selbst ist auch dazu verpflichtet die Gräber auf dem gemeindlichen Friedhof in Tapfheim zu überprüfen und wird dem in Kürze nachkommen. Bei festgestellten Mängeln werden die entsprechenden Grabstellenbesitzer angeschrieben und zur Beseitigung aufgefordert. Die Kirchen verfahren ähnlich.