Hochwasserschutz-Aktionsprogramm Schwäbische Donau Abschluss Raumordnungsverfahren für das Rückhalte-Projekt
Newsletter NL 01/2023 des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth
München, 03. April 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter erhalten Sie die aktuellsten Informationen zu den laufenden Entwicklungen rund um das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm an der Schwäbischen Donau.
Rückhalte-Projekt – Sachstand Raumordnungsverfahren
Die Raumordnungsverfahren für das Hochwasserschutzvorhaben „Rückhalte-Projekt“ – mit den insgesamt sieben Hochwasserrückhalteräumen – ist abgeschlossen. Alle 7 Standorte mit ihren Varianten sind unter Auflagen raumverträglich.
Die Regierung von Schwaben hat das im Juni letzten Jahres vom Freistaat Bayern, vertreten durch das
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, beantragte Raumordnungsverfahren zum Rückhalteprojekt im
Hochwasserschutzaktionsprogramm Schwäbische Donau am 24.03.2023 abgeschlossen.
Raumverträglichkeit unter Auflagen
Das Vorhaben ist bei allen Varianten unter Beachtung umfangreicher Maßgaben und Hinweise als raumverträglich eingestuft. Die Maßgaben und Hinweise stützen sich vor allem auf die fachbehördlichen Stellungnahmen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bei der höheren Landesplanungsbehörde eingegangen sind. Private Belange waren nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit, das als Grundlage für die weiteren Planungen des Wasserwirtschaftsamtes dient, aber keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet. Eine rechtsverbindliche Genehmigung des Vorhabens bleibt einem Planfeststellungsverfahren der Regierung von Schwaben bzw. den Kreisverwaltungsbehörden vorbehalten.
Ziel des Raumordnungsverfahrens war es festzustellen, wie sich das geplante Rückhalte-Projekt auf die für die Raumordnung relevanten überörtlichen Belange wie beispielsweise Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Rohstoff- und Energieversorgung, Siedlung sowie Wirtschaft auswirkt. Den Maßstab bilden das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG), das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie der jeweilige Regionalplan. Eine Bedarfsprüfung erfolgte im Raumordnungsverfahren nicht, sondern ist einem nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten.
Das Wasserwirtschaftsamt wird nun in den kommenden Wochen die umfangreiche landesplanerische Beurteilung als Grundlage für die weitere Planung für alle Varianten und Standorte detailliert sichten und bewerten sowie die Auswirkungen auf die weiteren Planungen an den Standorten bzw. deren Varianten identifizieren. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst im Anschluss kann das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth über die weiteren Schritte der Projektentwicklung informieren.
Die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Schwaben ist unter folgender Internetadresse
einsehbar:
Rückhalte-Projekt – amtliche Festsetzungen
Um die für Hochwasserrückhaltung und -entlastung beanspruchten Gebiete vor konkurrierenden Vorhaben zu schützen wurden 2022 von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde Dillingen a.d.Donau amtliche Festsetzungen als Überschwemmungsgebiete für die Rückhalteräume Helmeringen, Neugeschüttwörth, Tapfheim durchgeführt. Die jeweiligen Amtsblätter finden Sie auf der Webseite des Landkreises Dillingen a.d.Donau unter https://www.landkreis-dillingen.de/index.php?id=416,17
Das Festsetzungsverfahren für den Rückhalteraum Leipheim läuft noch.
zum Internetangebot Wasserwirtschaftsamt Donauwörth: www.wwa-don.bayern.de