Bericht zur Sitzung des Gemeinderats vom 28.02.2023
Ausbau des Mobilfunknetzes in der Gemeinde Tapfheim
Errichtung eines Mobilfunkmastes in Oppertshofen durch die Fa. Novec GmbH aus Berlin
Die Fa. Novec GmbH aus Berlin wird in Oppertshofen einen Mobilfunkmast errichten. Ziel ist, dass die Mobilfunkversorgung in ländlichen Gebieten verbessert wird und die sogenannten „weißen Flecken“ verschwinden. Auf den Funkturm dürfen alle Anbieter ihre Antennen installieren, ebenso Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Die Gemeinde Tapfheim wird dafür eine Fläche von ca. 200 m² im Gemeindewald östlich des Steinbruchs langfristig verpachten. Die funktechnische Eignung wurde mittlerweile überprüft. Der Standort kommt in Frage und wird weiterverfolgt. Zur Information der Bevölkerung findet eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, dem 30.03.2023 ab 18:30 Uhr im Gasthaus Krone in Oppertshofen mit der Fa. Novec GmbH statt. Hierzu ergeht hier im Amtsblatt noch eine gesonderte Einladung.
Einbeziehungssatzung "Flurnummer 55 Gemarkung Brachstadt" für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 55 Gemarkung Brachstadt, Nähe Rannenbergstraße
Fassung des Aufstellung-, Billigungs- und Auslegungsbeschlusses
Für die Errichtung eines Wohnhauses ist die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung erforderlich, da das Grundstück laut Flächennutzungsplan im Außenbereich liegt. Der Gemeinderat hat den Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Siehe Veröffentlichungstext im Bereich "Aktuelles".
Wasserversorgung Rettingen
Erhöhung des Wasserpreises und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen und Birkschwaige (-BGS-WAS-)
Auf Grundlage der vorgesehenen Preiserhöhung der Bayerischen Rieswasserversorgung wurde folgende Gebührenanpassung beschlossen:
Die Wassergebühr für die Wasserversorgung Rettingen wird ab 01.04.2023 auf 1,76 €/m³ festgesetzt.
Die Grundgebühr wird ab 01.04.2023 wie folgt festgelegt:
- QN 2,5 144,00 €
- QN 6,0 192,00 €
- QN 10 und größer 264,00 €
Die jährlichen Pauschalzahlungen für die Spritzwasserentnahme werden ab dem 01.04.2023 für die Jagdgenossenschaften wie folgt festgesetzt:
- Rettingen 590,00 € brutto
- Erlingshofen 170,00 € brutto
- Donaumünster 170,00 € brutto
Bau einer Fußgängerunterführung am Bahnhof Tapfheim - Beschluss zur Realisierung durch die Gemeinde Tapfheim
Die DB, die eigentlich für den Bau der Unterführung zuständig ist, teilte letztes Jahr mit, dass sie jetzt und in den nächsten Jahren oder gar Jahrzehnten aus betrieblichen und personellen Gründen nicht in der Lage ist, die Baumaßnahme zu stemmen. Es wurde jedoch bereits so viel Vorarbeit geleistet, dass das Projekt kurz vor der abschließenden Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt steht. Sobald das Amt den Planfeststellungsbeschluss erlässt, der nur noch Formsache ist und im März 2023 erwartet wird, besteht Baurecht. Die für den Einschub der Unterführung notwendige Sperrpause, die in der Regel eine dreijährige Vorlaufzeit hat, ist bereits für August 2025 eingetaktet. Nach Absage der Bahn für die weitere Planung und Bauleitung würde das Projekt voraussichtlich nie mehr realisiert werden.
Daher hat sich die Gemeinde Tapfheim grundsätzlich dafür ausgesprochen, selbst als Baulastträger aufzutreten und den Bau zu stemmen, sofern eine höchstmögliche Förderung seitens der Regierung von Schwaben gewährt wird. In den letzten Wochen wurden mit maßgeblicher Unterstützung durch Herrn MdL Georg Winter intensive Verhandlungen mit der Regierung von Schwaben und in der Folge direkt mit dem Bayerischen Staatsminister Christian Bernreiter geführt – mit großem Erfolg. Der Gemeinde Tapfheim liegt mittlerweile auch die schriftliche Zusage für einen Fördersatz von 89 % für dieses außergewöhnliche Bauprojekt vor, der bayernweit nun erstmalig vergeben wurde. Aufgrund dieser bestmöglichen Finanzierungs-grundlage hat der Gemeinderat die Realisierung des zukunftsweisenden Projekts durch die Gemeinde Tapfheim als Baulastträger gefasst.
Durch die Herstellung der Fußgängerunterführung kann der Bahnhalt Tapfheim nachhaltig gestärkt werden. Sie ist Grundvoraussetzung für den anschließenden Bau des 2. Bahnsteigs, für den die Bahn bereits die Realisierung in Aussicht gestellt hat – im Nachgang zum Bau der Unterführung. Damit kann ein dringend notwendiger Zugbegegnungspunkt auf der Donautal-bahn entstehen. Der Bahnhof Tapfheim hat zwar zwei Gleise, jedoch nur einen Bahnsteig. Sobald der neue Bahnsteig steht, sind täglich zusätzliche Zughalte in Tapfheim möglich. Zudem können weitere Zugbegegnungen mit Ein- und Aussteigemöglichkeit stattfinden, wenn aufgrund einer Verspätung oder bei Bauarbeiten eine Zugbegegnung in den Nachbarbahn-höfen Blindheim oder Donauwörth nicht möglich ist.
Der unmittelbare Mehrwert für die Gemeinde Tapfheim besteht weiter darin, dass der neue Radweg nördlich der Bahnlinie direkt an die Ortsmitte angebunden wird. Damit ist ein sicherer Weg zur Schule, zum Kindergarten und den Einkaufsmöglichkeiten abseits der viel befahrenen B16 möglich. Dies ist ein weiterer langfristiger Baustein zur Belebung unserer „Neuen Mitte“ Tapfheims. Aber auch die in umgekehrter Richtung verbesserte Zuwegung für den Geh- und Radverkehr in nördliche Richtung darf bei dieser Betrachtung nicht aus den Augen verloren werden. Zuletzt sei ebenso noch die potentielle Entwicklungsmöglichkeit von Tapfheim in nördlicher Richtung genannt.
Kommunale Förderrichtlinie Altortbelebung und Wohnbauförderung - Anpassung der Förderbeträge
Die kommunale Förderrichtlinie zur Altortbelebung und Wohnbauförderung ist seit Mai 2013 mit großem Erfolg in Kraft. Die Gemeinde Tapfheim betreibt damit aktives Flächenmanagement im Sinne von Reduzierung des Flächenverbrauchs für Neubaugebiete. Inzwischen wurden 50 Vorhaben mit einer Fördersumme von rund 140.000 € genehmigt.
Um die Anreize der kommunalen Förderrichtlinie noch größer ausfallen zu lassen und um das ein oder andere Vorhaben doch zu ermöglichen, hat der Gemeinderat ab dem 01.03.2023 eine Erhöhung der Fördertatbestände 2-7 um 50 % beschlossen.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Erhalt und Sanierung von leerstehenden Häusern, die älter als 40 Jahre sind
Förderhöchstbetrag 10.000 € - Ausbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden zur Wohn- oder Gewerbenutzung
Förderhöchstbetrag neu: 6.000 € - Neubau von Wohnhäusern in Baulücken
Förderhöchstbetrag neu: 6.000 € - Abbruch von Altbeständen und Neubau
Förderhöchstbetrag neu: 4.500 € - Sanierung von denkmalgeschützten Häusern
Förderhöchstbetrag neu: 7.500 € - Ingenieur-/Architektenberatung
Förderhöchstbetrag neu: 750 € - Energetische Beratung mit Ausarbeiten von Modernisierungsmöglichkeiten und Beratung zu finanziellen Förderprogrammen
Förderhöchstbetrag neu: 750 €
Dorferneuerung Brachstadt/Oppertshofen
Beauftragung eines Planungsbüros mit der Vertiefungsplanung
Am 08.02.2023 haben sich drei Planungsbüros vorgestellt, die die sich für die Durchführung der Vertiefungsplanung für die Dorferneuerung Brachstadt/ Oppertshofen beworben haben. Die Vertiefungsplanung ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm.
Teilgenommen haben 8 Gemeinderäte, 6 Bürgerinnen und Bürger aus Brachstadt und Oppertshofen, eine Vertreterin vom Amt für Ländliche Entwicklung sowie die Gemeindeverwaltung.
Das Amt für Ländliche Entwicklung begrüßte ausdrücklich, dass die 6 Vertreter der Bürgerschaft bei der Auswahl ebenfalls Stimmrecht erhielten. Die Entscheidung fiel eindeutig zugunsten des Büros Herb & Partner aus Unterthürheim aus. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Beschluss zur Vergabe gefasst. Die Gemeindeverwaltung hat bereits ein erstes Anfangsgespräch mit dem Büro Herb & Partner vereinbart. Zur Information der Bevölkerung findet eine Informationsveranstaltung voraussichtlich am Donnerstag, dem 19.04.2023 ab 18:30 Uhr im Gasthaus Krone in Oppertshofen mit Vertretern des Büros Herb & Partner statt. Hierzu ergeht hier im Amtsblatt noch eine gesonderte Einladung.