Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen, Birkschwaige (-BGS-WAS-) - (2. Änderungssatzung)
Beschluss des Gemeinderates vom: 28.02.2023
Ausfertigungsdatum: 01.03.2023
Bekanntmachung Amtsblatt: 02.03.2023 – Nr. 8
Inkrafttreten: 01.04.2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.04.2008:
§ 1 Änderungen
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen, Birkschwaige wird wie folgt geändert:
1. § 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h netto 144,00 €/Jahr,
bis 6,0 m³/h netto 192,00 €/Jahr und
bis 10,0 m³/h und größer netto 264,00 €/Jahr.
2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt netto 1,76 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 1. April 2023 in Kraft.
Tapfheim, den 01.03.2023
Marcus Späth
1. Bürgermeister