Einziehung der öffentlichen Feldwege Nr. 19, FlNr. 1264, Nr. 20, TF aus FlNr. 1262, Nr. 5 TF aus FlNr. 1304, jeweils Gem. Tapfheim
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.10.2022 beschlossen, das Einziehungsverfahren über die im folgenden genannten öffentlich-rechtlich gewidmeten Feld- und Waldwege im Kiesabbaugebiet in der Gemarkung Tapfheim gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) durchzuführen:
- Feldweg „Ort“ Nr. 19, FlNr. 1264, Länge: 720 m
- Feldweg „Ort“ Nr. 20, TF aus FlNr. 1262, Länge 300 m
- Feldweg „Unterried“ Nr. 5, TF aus FlNr. 1304, Länge: 305 m
Im Amtsblatt der Gemeinde Tapfheim Nr. 36 vom 13.10.2022 wurde die Einziehung angekündigt. Widersprüche hiergegen wurden nicht vorgebracht. Somit wurde mit Beschluss vom 14.02.2023 festgelegt, dass die oben genannten öffentlichen Feldwege bzw. Teilflächen hieraus mit Wirkung zum 01.03.2023 aufgrund des genehmigten Wasserrechtsbescheids des Landratsamtes Donau-Ries vom 30.01.2019 zum Kiesabbau eingezogen werden.
Die Voraussetzungen für die neue Widmung liegen vor und werden zum 01.03.2023 wirksam. Die Verfügung wird gemäß den einschlägigen Artikeln des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes hiermit öffentlich bekannt gemacht und kann in der Zeit
vom 24.02.2023 bis 27.03.2023
während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer Nr. 4, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts-stelle dieses Gerichts Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Tapfheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis: Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt seit dem 01.07.2007 das Widerspruchsverfahren.
Bevor dieser Schritt der Klageerhebung jedoch in Erwägung gezogen wird, empfiehlt die Gemeinde Tapfheim, auch aus Kostengründen, zunächst ein klärendes Gespräch im Rathaus zu führen.