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Förderprogramm "Streuobst für alle" des Freistaats Bayern

08. 02. 2023

Für den Erhalt des derzeitigen Streuobstbestands in Bayern fördert die Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit dem Förderprogramm "Streuobst für alle" die Beschaffung von Streuobstbäumen durch Kommunen, Vereine und Verbände. Jeder Grundbesitzer kann dabei eine Förderung von bis zu 45 € für den Kauf eines Obstbaumes erhalten. Ob dieser nun im eigenen Garten steht, als Nachpflanzung einer bestehenden Streuobstwiese gepflanzt werden soll oder auf ein Grundstück in der freien Landschaft kommt, ist unerheblich.

 

Die Förderung bezieht sich auf Hochstämme von Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche) mit einer Stammhöhe von mind. 1,40 m bis 1,80 m. Weitere förderfähige Arten sind z.B. Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, wie Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling und Elsbeere.

 

Die Förderung können nur Kommunen oder förderfähige Vereine oder Verbände bei der zuständigen Stelle des Amtes für ländliche Entwicklung beantragen. Die Gemeindeverwaltung wird gemeinsam mit den örtlichen Obst- und Gartenbauvereinen das Projekt durchführen, wodurch auch jeder Einzelne die Förderung erhalten kann. Bei Interesse wenden Sie sich daher an Ihren örtlichen Obst- und Gartenbauverein, der Ihre Bestellung aufnimmt und sammelt:

  • für Tapfheim: Karl Malz, Tel. 09070 438
  • für Donaumünster/Erlingshofen/Rettingen: Heidi Schüssl, Tel. 09070 8345;
  • für Brachstadt: Marianne Prügel; Tel. 09070 1563
  • für Oppertshofen: Doris Götz; Tel. 09070 921396;

 

Abgabeschluss für Baumbestellungen ist der 24.02.2023.

 

Die Gemeinde wird anschließend den Förderantrag stellen und nach Eingang des Zuwendungsbescheides die Bestellung der Bäume veranlassen. Sie werden dann von Ihrem jeweiligen Obst- und Gartenbauverein darüber informiert, wann und wo Sie die Bäume abholen können. Nach der Einpflanzung müssen Sie der Gemeinde dann lediglich das jeweilige Flurstück und das Datum der Fertigstellung mitteilen. Sollten Bäume mehr kosten, als die Fördersumme von 45 €/Baum, wird Ihnen der Differenzbetrag von der Gemeinde in Rechnung gestellt.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Obst- und Gartenbauverein bzw. an die Gemeindeverwaltung, Frau Gröbl, Tel. 09070 966644; .

 

Den Initiatoren und den Obst- und Gartenbauvereinen darf ich bereits jetzt mit einem herzliches „Vergelt’s Gott“ danken!

 

Ihr 1. Bürgermeister Marcus Späth

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
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