Einbeziehungssatzung „Donauwörther Straße 24“ Erlingshofen
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
a) Der Gemeinderat Tapfheim hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Donauwörther Straße 24“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 402 Gemarkung Erlingshofen.
Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 408 (Gehweg)
- im Osten durch die Fl.-Nr. 405 (Wirtschaftsweg)
- im Süden durch Fl.-Nr. 404/1 (priv. Erschließungsweg)
- im Westen durch die Fl.-Nr. 402/1 (Gewerbe)
jeweils Gemarkung Erlingshofen
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:
b) In der Sitzung vom 31.01.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 31.01.2023 liegt hierzu in der Zeit vom
10.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023
im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Zimmer Nr. 3, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen der Einbeziehungssatzung können außerdem während der Auslagefrist auf dieser Seite weiter unten zur Ansicht heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Tapfheim, den 01.02.2023
Marcus Späth
1. Bürgermeister