1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen, Birkschwaige (-BGS-WAS-)
Beschluss des Gemeinderates vom: 14.12.2021
Ausfertigungsdatum: 15.12.2021
Bekanntmachung Amtsblatt: 16.12.2021 – Nr. 45
Inkrafttreten: 01.01.2022
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.04.2008:
§ 1 Änderungen
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen, Birkschwaige wird wie folgt geändert:
1. § 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h netto 96,00 €/Jahr,
bis 6,0 m³/h netto 124,80 €/Jahr und
bis 10,0 m³/h und größer netto 176,40 €/Jahr.
2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt netto 1,40 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Tapfheim, den 15.12.2021
Karl Malz
1. Bürgermeister