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01.07.2020: Informationsblatt für Eltern zu Beginn eingeschränkter Regelbetrieb

01. 07. 2020
Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
 

Seit dem 1. Juli 2020 befinden sich die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im eingeschränkten Regelbetrieb.


Das bedeutet zum einen, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder besuchen dürfen, sofern sie

  • keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit haben,
  • nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.


Zum anderen bedeutet eingeschränkter Regelbetrieb, dass weiterhin jede Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle sich an ein Schutz- und Hygienekonzept halten muss. Wir bitten Sie als Eltern, sich auf die neue Gestaltung des Kita-Alltags Ihres Kindes einzustellen und den Infektionsschutz zu unterstützen. Das dient der Sicherheit und Gesundheit Ihres eigenen Kindes sowie aller anderen Kinder in der Einrichtung, dem Schutz der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und zuletzt auch Ihnen selbst. Wir bitten Sie außerdem eindringlich, sich auch selbst an das Schutz- und Hygienekonzept ihrer Kita bzw. Tagespflegestelle zu halten. Das gilt besonders für das Bringen und Abholen Ihres Kindes.


Der pädagogische Alltag muss an das Schutz- und Hygienekonzept angepasst werden: Eine uneingeschränkte Rückkehr zur Praxis zu Zeiten vor der Pandemie ist leider noch nicht möglich. Die Kontakte jedes einzelnen Kindes bzw. Beschäftigten sollen möglichst begrenzt werden. Hierzu empfehlen wir, die Kinder einer festen Gruppen zuzuordnen. Dies eröffnet die Möglichkeit, in einem Verdachtsfall auf eine Schließung der gesamten Einrichtung verzichten zu können. Der Freistaat gibt jedoch nur einen Rahmen-Hygieneplan vor. Ihre Einrichtung kann daher den Infektionsschutz auch auf anderem Wege sicherstellen. Sollten Sie zur konkreten Umsetzung in Ihrer Einrichtung Fragen haben, wenden Sie sich also bitte an ihre Einrichtungsleitung.

 

Ihr wichtigster Beitrag zur Unterstützung des eingeschränkten Regelbetriebs ist es, Ihr Kind nicht zur Betreuung zu bringen, wenn es Symptome einer übertragbaren Krankheit zeigt. Das Kind darf die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn es ganz gesund ist.

 

Dabei geht es nur um akute Krankheiten: Kinder mit chronischen Krankheiten, die nicht übertragbar sind und bei denen die Ursache der Krankheitssymptome geklärt ist (z.B. Heuschnupfen, Asthma, Bronchitis), dürfen die Einrichtungen besuchen.


Kinder, die beispielsweise auch nur geringfügige Erkältungssymptome haben, dürfen ihre Kita nicht betreten. Dies sollte schon im Normalbetrieb ständige Praxis sein. In Zeiten einer Pandemie muss darauf aber besonders geachtet werden. Nur so kann das Risiko der Verbreitung des Corona-Virus begrenzt werden. Natürlich stehen die Eltern damit vor besonderen organisatorischen Herausforderungen. Wir bitten Sie aber die Konsequenzen zu bedenken, wenn anders verfahren würde und es zu einer Infektion mit dem Corona-Virus käme. Dann müsste ggf. die Einrichtung geschlossen werden und es müssten Kinder und unter Umständen ganze Familien sowie die Beschäftigten in Quarantäne geschickt werden. Der Eingriff wäre also deutlich größer.

 

Die Einrichtungsleitungen bzw. Tagespflegepersonen sind daher berechtigt, diese Kinder von der Kindertagesbetreuung auszuschließen. Auch ein ärztliches Attest, das ein Kind als gesund ausweist, muss nicht akzeptiert werden, wenn das Kind noch Symptome hat und diese nicht in Verbindung mit einer chronischen Erkrankung stehen. Ein ärztliches Attest muss von der Leitung der Kita bzw. von der Tagespflegeperson nur dann akzeptiert werden, wenn es bescheinigt, dass die Symptome des Kindes von einer chronischen, nicht übertragbaren Krankheit herrühren.


Der Bayerischen Staatsregierung ist bewusst, dass die Zeit der Betretungsverbote die Eltern vor größte Herausforderungen gestellt hat. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihren wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz. Es ist in unser aller Interesse, das Nötige dafür zu tun, Infektionsgeschehen in der Kindertagesbetreuung und damit verbunden erneute weitreichende Beschränkungen für die Zukunft soweit irgend möglich auszuschließen. Wir bitten um Ihre Mithilfe!

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

23. 11. 2024

 
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