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Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen - Newsletter vom 12.08.2020

31. 08. 2020

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales teilt ihn seinem Newsletter vom 12. August (weiter unten auch zum Download zu finden) folgendes zum Thema mit:

 

Coronavirus
Informationen für die Eltern
Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen

 

Aufgrund des fragilen Infektionsgeschehens und insbesondere zum Schutz der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen gilt im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs seit dem 1. Juli 2020, dass Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit die Kindertageseinrichtungen nicht betreten dürfen.


Mit dem 1. September erfolgt – bei stabilem Infektionsgeschehen – die Rückkehr in den Regelbetrieb. Aus epidemiologischer Sicht ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kindern dann ein Ausschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforderich.


Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen präventiven Ausschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw. wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor.


Es werden folgende Phasen unterschieden:

  • Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
  • Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
  • Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung


Anhand dieser Stufen entscheidet sich auch, wie mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen umgegangen wird:


Wir bitten Sie, Ihr Kind in keinem Fall in die Kindertageseinrichtung zu bringen, wenn das Kind krank ist und z.B. folgende Krankheitszeichen hat: Fieber, Durchfall, starke Bauchschmerzen, Hals- und Ohrenschmerzen, starken Husten.

Kinder mit milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches Husten dürfen aus epidemiologischer Sicht in Stufe 1 und Stufe 2 die Kindertageseinrichtungen besuchen.

 

Bei Stufe drei ist die Zahl der Kinder, die die Einrichtung besuchen dürfen, generell zu beschränken.

 

Soweit Kinder im eingeschränktem Notbetrieb die Einrichtung grundsätzlich besuchen dürfen, aber milde Krankheitssymptomen aufweisen, dürfen die Kinder die Einrichtung nur nach einem negativen Corona-Test betreten.


Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind dann wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn es wieder in einem guten Allgemeinzustand ist und die Symptome abgeklungen sind, insbesondere Fieberfreiheit besteht.


Die Vorlage eines Attestes wird seitens des Familienministeriums nicht gefordert.

 

Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und belastet waren. Wir möchten uns daher ganz ausdrücklich für Ihre Geduld und Disziplin bedanken.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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