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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern - Informationen vom 16.11.2020

18. 11. 2020

Newsletter des Bayerischen Staatsministerium für Soziales, Familie, Arbeit und Soziales vom 16.11.2020

 

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen, HPTs und Kindertagespflegestellen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Stand: 16. November 2020

 

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?


Kranken Kindern mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit wie

 

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit bzw. Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen und/oder Durchfall

 

ist der Besuch der Kita, HPT oder Kindertagespflegestelle nicht erlaubt.

 

Ein Besuch der Kita/HPT/Kindertagespflegestelle ist erst wieder möglich, wenn

 

  • das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist,
  • das Kind 24 Stunden fieberfrei war und
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test) vorliegt (Entscheidung über Test trifft Ärztin/Arzt).

 

 

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Kita/HPT/Kindertagespflegestelle gehen?


Vorab ist zu sagen: Eine Besuchspflicht der Betreuungseinrichtung gibt es nicht.

 

  • Kindern in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflegestelle/HPT bis zum Schulalter und Schulkindern der Grundschulen/Grundschulstufen ist der Besuch der Betreuungseinrichtung mit leichten, neu auftretenden nicht fortschreitenden Krankheitssymptomen (wie Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten ohne Fieber) erlaubt.
  • Für Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
    o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Besuch der Betreuungseinrichtung nicht erlaubt.
    o Der Besuch der Betreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn
    - nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
    - im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine SARS-CoV-2-Infektion ausgeschlossen wurde.
 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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