Kindergarten/-krippe: geschlossen vom 11. - 31.01 - nur Notbetreuung
Liebe Eltern,
zuallererst möchten wir Ihnen und Ihren Familien noch ein gutes neues Jahr 2021 wünschen.
Dieses Jahr beginnt so turbulent wie das letzte aufgehört hat und leider dürfen wir nicht wieder im Regelbetrieb starten. Ab Montag, den 11.01.2021 bis Sonntag, den 31.01.2021 sind alle Kindergärten und Schulen geschlossen. Für Eltern die keine andere Möglichkeit zur Betreuung ihrer Kinder haben, gibt es eine Notbetreuung.
Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nur einen Anspruch auf die Notbetreuung haben, wenn eine Betreuung auf andere Weise nicht sichergestellt werden kann (dies gilt vor allem für Eltern die beide berufstätig oder alleinerziehend und berufstätig sind). Zudem müssen Sie das Formular: Bestätigung Notbetreuung (Link) ausfüllen und per E-Mail zurückschicken oder in den Briefkasten werfen. (Mailadresse:
).
Bitte beachten Sie auch die Mittelung der Staatsregierung und prüfen ob die Möglichkeit einer privaten Kinderbetreuung, wie unten beschrieben für Sie infrage kommen kann.
Nachfolgend ein Auszug aus der offiziellen Mitteilung der Staatsregierung:
"Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.
Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung."