Teilaufhebung des Bebauungsplanes Vorhaben- und Erschließungsplan „Dillinger Straße 48“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Tapfheim hat am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Vorhaben- und Erschließungsplan „Dillinger Straße 48“ beschlossen. In der Sitzung vom 29.04.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Zu dem Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungs-planes liegen folgende umweltrelevanten Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes in vollem Umfang eingesehen werden können:
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.03.2024: Hinweis auf Fledermausvorkommen im Bestandsgebäude, welches sich im Bereich der Teilaufhebung befindet.
Alle Schutzgüter der Umwelt
Umweltbericht in der Fassung vom 29.04.2024: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter der Umwelt (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter).
Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 29.04.2024 kann hierzu in der Zeit vom
17.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024
auf dieser Seite weiter unten zur Einsicht heruntergeladen werden.
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Tapfheim, Zimmer Nr. 3, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an ), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Tapfheim, den 07.05.2024
Marcus Späth
1. Bürgermeister