Grundsteuer und Gewerbesteuer 2024

07. 02. 2024

Die für das Jahr 2023 gültigen Grundsteuerbescheide behalten auch im Jahr 2024 ihre Wirksamkeit, bis sie durch einen Folgebescheid aufgehoben werden. 

 

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde Tapfheim angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Landratsamt Donauwörth eingelegt wird.

 

Am 15.02.2024 sind zur Zahlung fällig:

  1. Die 1. Rate der Grundsteuer A und B

  2. Die 1. Vorauszahlung der Gewerbesteuer

 

Sofern keine Abbuchungsermächtigung vorliegt, bitten wir diese Steuern bis 15.02.2024 für die Gemeindekasse zur Einzahlung zu bringen. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben. Wir bitten deshalb um termingerechte Zahlung.